Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

01.01.2015, Ressort: Sozialversicherung Die Krankenversicherungsbeiträge der krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer sind ab 1.1.2015 unter der maßgeblichen Beitragsgruppe ohne Zusatzbeiträge aufzuführen. Im Beitragsnachweis-Datensatz sind die Zusatzbeiträge gesondert aufzuführen.