Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

01.01.2024 Ab 1.1.2024 beträgt die Einkommensgrenze für eine kostenfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung 505 EUR.

01.01.2023 Ab 1.1.2023 beträgt die Einkommensgrenze für eine kostenfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung 485 EUR.

01.01.2022 Die vorzeitige Kündigung eines Versicherungsvertrags ist möglich, wenn ein privat Krankenversicherter Anspruch auf beitragsfreie Familienversicherung bei einem Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung hat und seine monatlichen Gesamteinkünfte 2022 nicht mehr als 470 EUR betragen.

01.01.2021 Eine Kündigung der privaten Krankenversicherung ist bei einem Anspruch auf Familienversicherung möglich. Die maßgebende Einkommensgrenze beträgt ab 1.1.2021 470 EUR.

01.01.2020 Eine Kündigung der privaten Krankenversicherung ist bei einem Anspruch auf Familienversicherung möglich. Die maßgebende Einkommensgrenze beträgt ab 1.1.2020 455 EUR (2019: 445 EUR).

01.01.2019 Eine Kündigung der privaten Krankenversicherung ist bei einem Anspruch auf Familienversicherung möglich. Die maßgebende Einkommensgrenze beträgt ab 1.1.2019 445 EUR (2018: 435 EUR).

01.01.2018 Eine Kündigung der privaten Krankenversicherung ist bei einem Anspruch auf Familienversicherung möglich. Die maßgebende Einkommensgrenze beträgt ab 1.1.2018 435 EUR (2017: 425 EUR).