Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

01.01.2024, Ressort: Sozialversicherung Ab dem 1.1.2024 wird zur Beantragung einer Betriebsnummer die Unternehmensnummer des Unternehmens benötigt.

25.09.2017, Ressort: Sozialversicherung Arbeitgeber sind verpflichtet, bei der Datenübermittlung eine Absendernummer zu verwenden. Die Absendernummer wird aufgrund eines elektronischen Antrags bei der Vergabe eines Zertifikats zur Sicherung der Datenübertragung von der zertifikatsausstellenden Stelle (Trustcenter der ITSG) vergeben.

01.01.2017, Ressort: Sozialversicherung Der Vergabeantrag für eine Betriebsnummern kann nur noch auf elektronischem Weg gestellt werden. Zuständig ist der Betriebsnummern-Service (BNS) der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Saarbrücken.

14.05.2009 Hier wird nun auch aufgeführt, in welchen Ausnahmefällen die Betriebsnummern nicht vom Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit vergeben werden. Darüber hinaus wurde ergänzt, in welchen Fällen Betriebsänderungen gemeldet werden müssen.