Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

07.11.2017, Ressort: Sozialversicherung Die Gleichstellungsvorschriften gelten auch für die Versicherungspflicht als Nichtversicherte. Voraussetzung ist, dass die betreffende Person zuletzt gesetzlich krankenversichert war. War die Person in einem anderen Staat gesetzlich krankenversichert, wird diese Versicherung gleichgestellt.

01.04.2015 Wird ein in einem Abkommensstaat wohnender Arbeitnehmer arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Hierbei wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung unter bestimmten Voraussetzungen einer deutschen gleichgestellt.

22.09.2014 Für den Fall der obligatorischen Anschlussversicherung gilt die Gebietsgleichstellung nicht. Endet also die Pflichtversicherung im EU-Ausland, kommt auch bei einem Verzug nach Deutschland die Weiterführung der Mitgliedschaft nicht infrage.

30.09.2010 Die neue EU-Verordnung gilt ab 1.5.2010. Das Stichwort wurde nach geltendem Recht neu dargestellt.