Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

14.11.2022 Das Stichwort wurde um einen Hinweis zum Risiko der Begründung einer Betriebsstätte in Deutschland ergänzt.

26.10.2022, Ressort: Arbeitsrecht Das Stichwort wurde um arbeitsrechtliche Aspekte im Hinblick auf eine Beschäftigung bei einem exterritorialen Arbeitgeber ergänzt.

01.04.2015, Ressort: Sozialversicherung Scheidet eine Person aus einer Beschäftigung bei einer internationalen Organisation aus, besteht die Möglichkeit zum Beitritt in die gesetzliche Krankenversicherung. Hierbei kommt eine freiwillige Versicherung oder eine Versicherungspflicht als Nichtversicherter in Betracht. Bei der Prüfung der Weiterversicherung werden die bei einer internationalen Organisation zurückgelegten Versicherungszeiten nicht berücksichtigt.

13.08.2013 Die EU-Verordnung 1408/71 ist – von wenigen Ausnahmefällen abgesehen – nicht mehr relevant. In den Rechtsgrundlagen wird sie deshalb nicht mehr aufgeführt.

27.07.2011 Zu den exterritorialen Arbeitgebern zählen auch Unternehmen, deren Arbeitnehmer in mehreren EU-Staaten beschäftigt sind, wenn für den Arbeitnehmer das deutsche Sozialversicherungsrecht angewandt wird. Außerdem unterliegen Exterritoriale Arbeitgeber nicht der Insolvenzgeldumlagepflicht für die in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer.