01.04.2015 Da die Verordnung nur noch auf die Drittstaatsangehörigen in Fallkonstellationen mit dem Vereinigten Königreich anwendbar ist, wurden die Ausführungen neu und kürzer verfasst.
01.06.2012 Da die EG-Verordnung 883/04 vorrangig anzuwenden ist, kann die EWG-Verordnung 1408/71 in der Praxis nur noch für Großbritannien angewandt werden. Hier gilt nämlich die neue Verordnung nicht für Drittstaatsangehörige, für die 1408/71 gilt diese Einschränkung hingegen nicht. Für die Staaten Dänemark, Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz sind beide Verordnungen nicht für Drittstaatsangehörige anwendbar.
01.04.2012 Die EWG-Verordnung 1408/71 galt bis 31.3.2012 auch für die Schweiz. Seit 1.4.2012 gilt für die Schweiz die EU-Verordnung 883/04.
01.06.2010 Die EWG-Verordnung 1408/71 wurde zum 1.5.2010 von der EG-Verordnung Nr. 883/2004 abgelöst. Das Stichwort wurde entsprechend ergänzt.