Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

01.04.2015 Da die Verordnung nur noch auf die Drittstaatsangehörigen in Fallkonstellationen mit dem Vereinigten Königreich anwendbar ist, wurden die Ausführungen neu und kürzer verfasst.

01.06.2012 Da die EG-Verordnung 883/04 vorrangig anzuwenden ist, kann die EWG-Verordnung 1408/71 in der Praxis nur noch für Großbritannien angewandt werden. Hier gilt nämlich die neue Verordnung nicht für Drittstaatsangehörige, für die 1408/71 gilt diese Einschränkung hingegen nicht. Für die Staaten Dänemark, Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz sind beide Verordnungen nicht für Drittstaatsangehörige anwendbar.

01.04.2012 Die EWG-Verordnung 1408/71 galt bis 31.3.2012 auch für die Schweiz. Seit 1.4.2012 gilt für die Schweiz die EU-Verordnung 883/04.

01.06.2010 Die EWG-Verordnung 1408/71 wurde zum 1.5.2010 von der EG-Verordnung Nr. 883/2004 abgelöst. Das Stichwort wurde entsprechend ergänzt.