Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

01.01.2024, Ressort: Sozialversicherung Seit dem 1.1.2024 sind zusätzlich zur Unterbrechungsmeldung der Beginn und das Ende einer Elternzeit für (freiwillig) gesetzlich krankenversicherte Personen gesondert zu melden.

07.12.2022, Ressort: Arbeitsrecht Aufgrund der Neuregelungen im Gesetz zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige müssen Arbeitgeber, die Teilzeitwünsche bzw. Wünsche bezüglich der Arbeitszeitverteilung ablehnen, die Ablehnung schriftlich begründen.

01.09.2021, Ressort: Arbeitsrecht Eltern von ab dem 1.9.2021 geborenen Kindern können während der Elternzeit Teilzeitarbeit im Umfang von bis zu 32 Wochenstunden leisten (bisher 30 Wochenstunden).

27.05.2021, Ressort: Sozialversicherung Kurzfristige Beschäftigungen während der Elternzeit sind versicherungsfrei. In der Zeit vom 1.3.2021 bis 31.10.2021 - nach der Verkündung des "Vierten Gesetzes zur Änderung des Seefischereigesetzes" - betragen die Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigungen 4 Monate oder 102 Arbeitstage.

07.01.2021, Ressort: Arbeitsrecht Die Ausführungen zur Beantragung von Elternzeit wurden um aktuelle Rechtsprechung ergänzt.

31.03.2020, Ressort: Sozialversicherung Die Einnahmen bei einer Nebentätigkeit als Notarzt im Rettungsdienst sind während der Elternzeit beitragspflichtig. Diese Einnahmen sind ansonsten beitragsfrei, wenn sie neben einer mindestens 15 Stunden umfassenden Beschäftigung oder neben einer Tätigkeit als zugelassener Vertragsarzt oder Arzt in privater Niederlassung ausgeübt wird.

27.03.2019, Ressort: Arbeitsrecht Das BAG hat mit Urteil vom 19.3.2019 bestätigt, dass der Arbeitgeber den Erholungsurlaub für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG um ein Zwölftel kürzen kann.