Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

07.08.2023, Ressort: Arbeitsrecht Im Fall eines langfristigen Ausschlusses der ordentlichen Kündigung kann eine Vertragsstrafe, deren Höhe der bis zum Ablauf des vereinbarten Kündigungsausschlusses ausstehenden Vergütung entspricht, unangemessen hoch sein, so das BAG.

18.11.2021, Ressort: Arbeitsrecht Die Ausführungen zur Vertragsstrafe wurden um Hinweise zu Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen und zur Höhe der Vertragsstrafe unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung erweitert.

24.11.2016, Ressort: Arbeitsrecht In das Stichwort wurde BAG-Rechtsprechung zur Angemessenheit der Vertragsstrafe eingearbeitet. Vertragsstrafenregelungen, die zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber abgeschlossen werden, wonach der Arbeitgeber bei der Verletzung von Mitbestimmungsrechten an einen Dritten eine Vertragsstrafe zu zahlen hat, sind unwirksam.

29.05.2009, Ressort: Arbeitsrecht Das BAG hat nun klargestellt, dass es keine allgemeingültige Obergrenze in Höhe eines Bruttomonatsgehalts für eine wirksame Vertragsstrafe gibt. Vielmehr müsse im Einzelfall eine Interessenabwägung durchgeführt werden. Im konkret entschiedenen Fall sah das BAG eine Vertragsstrafe in Höhe von drei Bruttomonatsgehältern als unangemessene Benachteiligung nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB an. Diese Entscheidung wurde in das Stichwort eingefügt und erläutert.