Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

30.01.2023, Ressort: Arbeitsrecht Die 3-jährige Regelverjährungsfrist gilt auch für den gesetzlichen Urlaubsanspruch, so das Bundesarbeitsgericht. Sie beginnt am Jahresende, sofern der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt hat.

30.11.2021, Ressort: Arbeitsrecht Die Ausführungen zur Verjährung wurden umfassend überarbeitet und um aktuelle Rechtsprechung ergänzt.

01.01.2014, Ressort: Sozialversicherung In dem Beispiel zur Berechnung der Verjährungsfrist wurden die aktuellen Werte für das Jahr 2014 berücksichtigt.

01.01.2013, Ressort: Sozialversicherung Die Beispiele zur Berechnung der Verjährungsfristen enthalten die für das Jahr 2013 aktuellen Daten.

30.04.2010, Ressort: Arbeitsrecht Das Stichwort wurde grundlegend überarbeitet sowie um neue Rechtsprechung und eine Begriffsdefinition erweitert.