Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

16.06.2020, Ressort: Arbeitsrecht Für eine ordentliche Verdachtskündigung besteht keine starre Kündigungserklärungsfrist. Beliebig lange warten kann der Arbeitgeber mit einer Kündigung trotzdem nicht, da ansonsten der Eindruck entstehen kann, die Kündigung basiere nicht auf dem Verlust des vertragsnotwendigen Vertrauens (BAG, Urteil v. 31.1.2019, 2 AZR 426/18).

05.04.2017, Ressort: Arbeitsrecht Bei den Voraussetzungen werden folgende Inhalte neu behandelt: die Verdachtskündigung als ordentliche/außerordentliche Kündigung und die Berücksichtigung später bekannt gewordener Umstände.