01.01.2025, Ressort: Arbeitsrecht Der Nachweis kann seit dem 1.1.2025 auch in Textform abgefasst und elektronisch übermittelt werden, sofern das Dokument für den Arbeitnehmer zugänglich ist, gespeichert und ausgedruckt werden kann. Neben den Änderungen zum Nachweis wurde das Stichwort komplett überarbeitet.
01.01.2025, Ressort: Lohnsteuer Der Mindestlohn stieg zum 1.1.2025 auf 12,82 EUR pro Stunde. Damit kann ein Minijobber 10 Stunden pro Woche zum Mindestlohn arbeiten, um 556 EUR Monatslohn zu erhalten.
09.12.2024, Ressort: Arbeitsrecht Das BAG hat klargestellt, dass Teilzeitkräfte denselben Anspruch auf Überstundenzuschläge haben wie Vollzeitbeschäftigte (BAG, Urteil v. 5.12.2024, 8 AZR 370/20).
01.01.2024, Ressort: Lohnsteuer Der Mindestlohn stieg zum 1.1.2024 auf 12,41 EUR pro Stunde. Damit kann ein Minijobber 10 Stunden pro Woche arbeiten, um 538 EUR Monatslohn zu erhalten.
01.01.2024, Ressort: Sozialversicherung Zum 1.1.2024 erhöht sich die Geringfügigkeitsgrenze auf 538 EUR. Außerdem wurden Ausführungen zur Arbeit auf Abruf in das Stichwort aufgenommen.
09.11.2023, Ressort: Arbeitsrecht In das Lexikonstichwort wurden 2 neue Entscheidungen eingearbeitet: 1. BAG, Urteil v. 18.10.2023, 5 AZR 22/23 zur Arbeit auf Abruf, wenn keine wöchentliche Arbeitszeit vereinbart wurde. 2. EuGH, Urteil v. 19.10.2023, C-660/20 (Lufthansa CityLine) zur Überstundenvergütung von Teilzeitkräften.
01.01.2023, Ressort: Lohnsteuer Zum 1.1.2023 wurde die obere Grenze des Übergangsbereichs von 1.600 EUR auf 2.000 EUR heraufgesetzt.