Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

01.07.2023, Ressort: Sozialversicherung Zum 1.7.2023 ändert sich der Beitragssatz (3,4 %) sowie der Beitragszuschlag für Kinderlose (0,6 %) in der Pflegeversicherung. Der monatliche Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt für Studenten somit 27,61 EUR bzw. für kinderlose Studenten über 23 Jahren 32,48 EUR. Zudem wurde ein Beitragsabschlag ab dem 2. Kind unter 25 Jahren eingeführt.

01.01.2023, Ressort: Sozialversicherung Um den Anspruch auf Familienversicherung in 2023 nicht zu verlieren, dürfen die monatlichen Einnahmen von Studenten 485 EUR nicht übersteigen.

01.10.2022, Ressort: Sozialversicherung Die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bemessen sich seit Beginn des Wintersemesters 2022/2023 nach dem BAföG-Satz in Höhe von 812 EUR (vorher: 752 EUR).

01.01.2022, Ressort: Sozialversicherung Kinderlose Studenten, die älter als 23 Jahre sind, zahlen in der Pflegeversicherung einen Beitragszuschlag in Höhe von 0,35 %. Für sie ergibt sich damit vom 1.1.2022 an ein monatlicher Pflegeversicherungsbeitrag in Höhe von 25,57 EUR (752 EUR × 3,4 %). Die Beiträge sind von den versicherungspflichtigen Studenten allein zu tragen.

27.05.2021, Ressort: Sozialversicherung Für Beschäftigungen in der Zeit vom 1.3.2021 bis 31.10.2021 sind die Zeitgrenzen der kurzfristigen Beschäftigung auf 4 Monate oder 102 Arbeitstage erhöht worden. Diese gilt auch für Studentenbeschäftigungen.

01.01.2021, Ressort: Sozialversicherung Auch wenn die Beschäftigung des Studenten selbst krankenversicherungsfrei ist, kann sie sich auf die kostenlose Familienversicherung des Studenten in der gesetzlichen Krankenversicherung auswirken. Um den Anspruch auf Familienversicherung nicht zu verlieren, dürfen die monatlichen Einnahmen im Jahr 2021 regelmäßig insgesamt 470 EUR nicht übersteigen.

01.08.2020, Ressort: Sozialversicherung Die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bemessen sich seit Beginn des Wintersemesters 2020/2021 nach dem BAföG-Satz in Höhe von 752 EUR (vorher: 744 EUR).