Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

17.10.2023, Ressort: Arbeitsrecht § 26 BDSG ist nach der Rechtsprechung des EuGH nicht mehr anwendbar, weil sie gegenüber der DSGVO keinen weitergehenden, eigenständigen Regelungsgehalt besitzt. Somit muss auch für die datenschutzrechtliche Beurteilung von Personalakten auf die allgemeinen Regelungen der DSGVO als alleinige Rechtsgrundlage zurückgegriffen werden.

18.11.2021, Ressort: Arbeitsrecht Die Ausführungen zum Inhalt, zur Führung und Berichtigung von Personalakten sowie zum Datenschutz wurden umfassend überarbeitet und um aktuelle Rechtsprechung ergänzt.

25.05.2018, Ressort: Arbeitsrecht Die Änderungen im Datenschutzrecht zum 25.5.2018 wurden eingearbeitet und auf die aktuellen Rechtsgrundlagen im Bundesdatenschutzgesetz wurde Bezug genommen.

06.11.2017, Ressort: Arbeitsrecht In den Beitrag wurden Änderungen im Datenschutzrecht eingearbeitet. Die ab dem 28.5.2018 geltenden Datenschutzvorschriften führen zu erheblichen administrativen Mehrbelastungen beim Umgang mit Personalakten.

24.11.2016, Ressort: Arbeitsrecht Das Stichwort wurde grundlegend überarbeitet und im Hinblick auf das Einsichtsrecht, den Berichtigungsanspruch und den Datenschutz ergänzt.

30.04.2010, Ressort: Arbeitsrecht Das Stichwort wurde grundlegend überarbeitet und um neue Rechtsprechung ergänzt.