Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

17.11.2022, Ressort: Arbeitsrecht Nach dem Urteil des EuGH, entschied nun auch das BAG (Urteil v. 16.11.2022, 10 AZR 210/19), dass Urlaubszeiten bei der Berechnung von Mehrarbeitszuschlägen berücksichtigt werden müssen, damit Arbeitnehmer nicht indirekt von der Inanspruchnahme ihres gesetzlichen Mindesturlaubs abgehalten werden.

18.02.2022, Ressort: Arbeitsrecht Ein Hinweis zu dem neuen Urteil des EuGH, nach welchem Urlaubszeiten bei der Berechnung von Mehrarbeitszuschlägen zu berücksichtigen sind, wurde aufgenommen.

27.02.2019, Ressort: Arbeitsrecht Teilzeitbeschäftigte werden benachteiligt, wenn die Zahl der Arbeitsstunden, von der an ein Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung entsteht, nicht proportional zu ihrer vereinbarten Arbeitszeit vermindert wird (BAG, Urteil v. 19.12.2018, 10 AZR 231/18).

31.03.2017, Ressort: Arbeitsrecht Es sind Mehrarbeitsgrenzen und -verbote zu beachten. So gilt für werdende und stillende Mütter ein Mehrarbeitsverbot und schwerbehinderte Menschen können eine Freistellung von Mehrarbeit verlangen. Hinsichtlich Jugendlichen gelten ebenfalls besondere Regelungen.

23.03.2017, Ressort: Lohnsteuer Eine Entschädigung, die ein Arbeitnehmer für seine geleistete Mehrarbeit erhält, ist lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn. Dies gilt auch, wenn die Ausgleichszahlung für über die zulässige Arbeitszeit hinaus, also für rechtwidrige Mehrarbeit, geleistet wird.

29.03.2012, Ressort: Arbeitsrecht Fehlt im Arbeitsvertrag eine wirksame Vergütungsregelung, hat der Arbeitnehmer nach § 612 Abs. 1 BGB Anspruch auf Vergütung der geleisteten Mehrarbeit, wenn die Mehrarbeit den Umständen nach nur gegen Vergütung zu erwarten ist. Dies ist nach dem BAG beispielsweise bei Vereinbarung eines geringen Bruttoarbeitsentgelts in Höhe von 1.800 EUR für eine reguläre wöchentliche Arbeitszeit von 42 Stunden der Fall.

30.04.2010, Ressort: Arbeitsrecht Das Stichwort wurde um einen neuen Gliederungspunkt zur Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Mehrarbeit ergänzt.