Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

01.10.2021 Seit dem 1.10.2021 kann die Abtretung nicht mehr wirksam in Arbeitsverträgen ausgeschlossen werden.

24.09.2014, Ressort: Arbeitsrecht Seit der zweiten Insolvenzrechtsreform werden im Wege der Zwangsvollstreckung erlangte Gehaltspfändungen mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens unwirksam. Ein Sicherungsprivileg wie bisher entfällt ersatzlos. Vielmehr ist auch abgetretenes oder verpfändetes Arbeitseinkommen direkt der Masse zuzuordnen.

23.06.2014, Ressort: Arbeitsrecht Eine Forderung auf Zahlung von Arbeitseinkommen kann gem. § 400 BGB nicht wirksam abgetreten werden, soweit sie unpfändbar ist. Entgegenstehende Vertragsklauseln sind unwirksam. Diese und weitere hilfreiche Ausführungen zur Rolle des Arbeitgebers bei Abtretung von Einkommen wurden in das Stichwort aufgenommen.

30.04.2010, Ressort: Arbeitsrecht In das Stichwort wurde aktuelle Rechtsprechung des BAG aufgenommen.