Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

22.11.2017, Ressort: Arbeitsrecht Wird die gesetzliche Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer in Allgemeinen Geschäftsbedingungen erheblich verlängert (gesetzliche Regelfrist nach § 622 Abs. 1 BGB), kann darin auch dann eine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB liegen, wenn die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber in gleicher Weise verlängert wird (BAG, Urteil v. 26.10.2017, 6 AZR 158/16).

23.09.2014, Ressort: Arbeitsrecht Die Staffelung der Kündigungsfristen nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit verstößt nicht gegen das Verbot der mittelbaren Altersdiskriminierung (BAG, Urteil v. 18.9.2014, 6 AZR 636/13).

22.09.2010, Ressort: Arbeitsrecht Nach einem neuen Urteil des BAG muss der Arbeitnehmer die Nichteinhaltung der objektiv richtigen Kündigungsfrist bei einer ordentlichen Arbeitgeberkündigung innerhalb von 3 Wochen (§ 4 Satz 1 KSchG) geltend machen. Ansonsten hat die Kündigung zum „falschen“ Termin Bestand.

30.04.2010, Ressort: Arbeitsrecht Das Stichwort hat eine neue Struktur.

02.02.2010, Ressort: Arbeitsrecht Der Europäische Gerichtshof hat am 19. Januar 2010 entschieden, dass die bisher geltende Regelung in § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB, wonach bei der Berechnung der Kündigungsfristen Beschäftigungszeiten erst vom 25. Lebensjahr an berücksichtigt werden, gegen das EU-Recht verstößt.