Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

01.01.2023, Ressort: Lohnsteuer Das Kindergeld wurde zum 1.1.2023 auf 250 EUR pro Kind erhöht. Die Staffelung in Abhängigkeit der Kinderanzahl ist entfallen. Außerdem ist ab dem Veranlagungszeitraum 2023 Voraussetzung für die Berücksichtigung der Freibeträge für Kinder, dass die Identifikationsnummer des Kindes in der Einkommensteuererklärung angeben wird.

24.05.2022, Ressort: Lohnsteuer Das Kindergeld wird für das Jahr 2022 einmalig um 100 EUR erhöht (sog. Kinderbonus 2022). Die Auszahlung erfolgt im Juli 2022.

01.01.2022, Ressort: Lohnsteuer Das Kindergeld und der Kinderfreibetrag sowie der Betreuungsfreibetrag (sog. BEA-Freibetrag) sind der Höhe nach unverändert zum Vorjahr 2021.

08.03.2021, Ressort: Lohnsteuer Mit dem Dritten Corona-Steuerhilfegesetz wird das Kindergeld für das Jahr 2021 einmalig um 150 EUR erhöht (sog. Kinderbonus 2021). Die Auszahlung des Kinderbonus 2021 erfolgt voraussichtlich im Mai 2021.

01.01.2021, Ressort: Lohnsteuer Das Kindergeld wurde zum 1.1.2021 um 15 EUR pro Kind erhöht. Somit beträgt es für die ersten beiden Kinder jeweils 219 EUR, für das 3. Kind 225 EUR und ab dem 4. Kind jeweils 250 EUR. Der Kinderfreibetrag beträgt ab 1.1.2021 für jeden Elternteil 2.730 EUR, der Betreuungsfreibetrag (sog. BEA-Freibetrag) steigt auf 1.464 EUR.

29.06.2020, Ressort: Lohnsteuer Das Kindergeld wird für das Jahr 2020 einmalig um 300 EUR erhöht.

01.01.2020, Ressort: Lohnsteuer Das Kindergeld wurde bereits zum 1.7.2019 erhöht. Der Kinderfreibetrag beträgt ab 1.1.2020 für jeden Elternteil 2.586 EUR.