Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

13.03.2020, Ressort: Sozialversicherung Die beitragsrechtliche Bewertung zur Sozialversicherung folgt der steuerrechtlichen Beurteilung. Der Kindergartenzuschuss kann daher beitragspflichtig, aber auch beitragsfrei sein. Bislang war der Zuschuss für nicht schulpflichtige Kinder steuer- und damit auch beitragsfrei.

20.02.2020, Ressort: Lohnsteuer Mit einem Nichtanwendungserlass hat die Finanzverwaltung die geänderte BFH-Rechtsprechung hinsichtlich der Gewährung von Zusatzleistungen und der Zulässigkeit von Gehaltsumwandlungen außer Kraft gesetzt, s. BMF, Schreiben v. 5.2.2020, IV C 5 - S 2334/19/10017 :002. Nur "echte“ Zusatzleistungen des Arbeitgebers sind begünstigt.

05.11.2019, Ressort: Lohnsteuer In dem Stichwort wurde die geänderte Rechtsprechung des BFH eingearbeitet, nach der nun auch Gehaltsumwandlungen (verwendungs- bzw. zweckgebundener Arbeitslohn) steuerbegünstigt sein können, BFH, Urteil v. 1.8.2019, VI R 32/18.

22.09.2015, Ressort: Sozialversicherung Der Kindergartenzuschuss ist im Rahmen der Entgeltbescheinigungsverordnung zu melden.

31.10.2014, Ressort: Lohnsteuer Für den Kindergartenzuschuss durch den Arbeitgeber handelt es sich bis zur tatsächlichen Einschulung um nicht schulpflichtige Kinder. Dabei spielt das Alter des Kindes keine Rolle.

22.11.2011, Ressort: Sozialversicherung Kindergartenzuschüsse sind beitragsfrei zur Sozialversicherung, wenn sie zusätzlich zum "normalen" Entgeltanspruch geleistet werden. Die Sozialversicherung folgt hier der lohnsteuerlichen Bewertung.