Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

07.04.2022, Ressort: Arbeitsrecht Ein häufiges Problem sind Rückzahlungs- oder Anpassungsvereinbarungen im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

27.10.2017, Ressort: Lohnsteuer Individuelle Zahlungen des Arbeitgebers an Dienstleistungsunternehmen, die Arbeitnehmer hinsichtlich der Betreuung von Kindern beraten oder Betreuungspersonen vermitteln, gehören nicht zum Arbeitslohn und sind damit nicht steuerpflichtig.

04.11.2013, Ressort: Lohnsteuer Leistungen des Arbeitgebers, die dieser freiwillig über den zuvor geschuldeten Arbeitslohn hinaus erbringt, gelten weiterhin als "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" erbracht.

12.08.2013, Ressort: Sozialversicherung Endet die Familienversicherung z. B. wegen Erreichen der Altersgrenze, schließt sich unmittelbar eine freiwillige Versicherung (obligatorische Anschlussversicherung) an, wenn nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen der Austritt erklärt wird. Die Kasse muss den Versicherten über das Ende der Familienversicherung und die Austrittsmöglichkeit informieren. Bei einem Austritt ist der Krankenkasse ein Nachweis über die anderweitige Absicherung im Krankheitsfall vorzulegen.

22.11.2011, Ressort: Sozialversicherung Das Stichwort enthält nun auch die Bewertung von besonderen Einnahmearten, welche Arbeitgeber an Eltern auszahlen wie Kinderzulagen und -zuschüsse.

16.12.2008, Ressort: Lohnsteuer Der Freibetrag für Kinder wurde ab dem 1.1.2009 auf 1.932 EUR bzw. 3.864 EUR erhöht.