Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

01.07.2023, Ressort: Sozialversicherung Seit 1.7.2023 ist bei einem Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse der Zeitpunkt des Zugangs der Wahlerklärung des Mitglieds bei der gewählten Krankenkasse für den Beginn der Kündigungsfrist maßgeblich.

01.01.2022, Ressort: Sozialversicherung In den Beispielen zu Kündigungs- und Bindungsfristen wurden die aktuellen Daten für das Jahr 2022 berücksichtigt.

01.01.2021, Ressort: Sozialversicherung An die Wahl einer Krankenkasse sind die Mitglieder in der Regel 12 Monate gebunden (bis 31.12.2020: 18 Monate). Die Bindungsfrist ist davon abhängig, ob die Mitgliedschaft kraft Gesetzes oder im Kündigungsverfahren endet. Beim Wechsel einer Krankenkasse tritt an die Stelle der bisherigen Kündigungserklärung des Mitglieds die Initialmeldung der neu gewählten Krankenkasse an die bisherige Krankenkasse.

25.03.2019, Ressort: Sozialversicherung Sofern zum Zeitpunkt des Arbeitgeberwechsels die 18-monatige Bindungsfrist erfüllt ist und sich die nachfolgende Beschäftigung nahtlos anschließt, ist ein sofortiger Krankenkassenwechsel möglich. Die Kündigung der bisherigen Krankenkasse ist nicht notwendig.

01.01.2019, Ressort: Sozialversicherung In den Beispielen zu Kündigungs- und Bindungsfristen wurden die aktuellen Daten für das Jahr 2019 berücksichtigt.

01.01.2018, Ressort: Sozialversicherung Ergänzt wurden Ausführungen zum Kassenwahlrecht für Minderjährige, Familienversicherte sowie für landwirtschaftliche Arbeitnehmer und Selbstständige. Die Beispiele zu Kündigungs- und Bindungsfristen wurden auf die aktuellen Jahreswerte 2018 angepasst.

01.01.2017, Ressort: Sozialversicherung Die Beispiele zu Kündigungs- und Bindungsfristen wurden auf die aktuellen Jahreswerte geändert.