Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

21.07.2020, Ressort: Arbeitsrecht Auch der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH kann unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf Insolvenzgeld haben. Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich nichtselbstständig Beschäftigte. Nach dem BSG gilt ein Gesellschafter-Geschäftsführer als sozialversicherungsrechtlich Beschäftigter, wenn ihm die gesellschaftsvertragliche Rechtsmacht fehlt, bestimmte Weisungen zu verhindern sowie Beschlüsse zu beeinflussen, die im Zusammenhang mit seinem Anstellungsverhältnis stehen.

16.08.2017, Ressort: Arbeitsrecht Zahlungen im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung werden laut EuGH nicht vom Insolvenzgeldanspruch erfasst, solange trotz Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers mindestens 50 % der Altersversorgungsleistungen erreicht werden.

23.06.2014, Ressort: Arbeitsrecht Das Stichwort wurde komplett überarbeitet und inhaltlich um Ausführungen zu der Arbeitnehmereigenschaft als Voraussetzung des Insolvenzgeldanspruchs und den Informationspflichten der Beteiligten erweitert.

22.03.2012, Ressort: Arbeitsrecht Ein Anspruch auf Ersatz verauslagter Kosten für die Reparatur eines Firmenwagens kann unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf Insolvenzgeld begründen. Das hat das BSG aktuell entschieden.

07.12.2010, Ressort: Arbeitsrecht Für das Jahr 2011 wurde die Insolvenzgeldumlage auf 0 Prozent festgesetzt. In das Stichwort wurden zudem aktuelle Entscheidungen des BSG zur Anspruchsberechtigung und zum Eintritt des Insolvenzfalls eingearbeitet.

30.04.2010, Ressort: Arbeitsrecht In das Stichwort wurde aktuelle Rechtsprechung aufgenommen.

07.01.2009, Ressort: Arbeitsrecht Die Ausführungen zum Insolvenzgeld wurden erweitert: Das Insolvenzgeld kann auch als Vorschuss gezahlt werden und die Bruttoausgangsgröße ist durch die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung begrenzt. Die Lohnansprüche können nur unter engen Voraussetzungen übertragen werden.