Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

01.01.2024, Ressort: Sozialversicherung Ab 1.1.2024 sind die Regelungen des Übergangsbereichs anzuwenden, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt zwischen 538,01 EUR und 2.000 EUR liegt.

01.01.2023, Ressort: Sozialversicherung Ab 1.1.2023 sind die Regelungen des Übergangsbereichs anzuwenden, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt zwischen 520,01 EUR und 2.000 EUR liegt.

01.07.2019, Ressort: Sozialversicherung Die Regelungen des Übergangsbereichs (bis 30.6.2019 = Gleitzone) gelten auch für Heimarbeiter mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt von 450,01 EUR bis 1.300 EUR (bis 30.6.2019 = 850 EUR).

21.02.2019, Ressort: Sozialversicherung Ergänzt wurde die versicherungsrechtliche Beurteilung der Unfallversicherung von Heimarbeitern.

13.11.2018, Ressort: Arbeitsrecht In das Stichwort wurde Rechtsprechung zur Art der in Heimarbeit ausgeführten Tätigkeit und zum Entgeltschutz eingearbeitet. Daneben wurden die Ausführungen zum Mutterschutz für Heimarbeiterinnen erweitert.

16.04.2013, Ressort: Sozialversicherung Heimarbeiter, die gleichzeitig eine Tätigkeit als Zwischenmeister ausüben, sind arbeitslosenversicherungsfrei, sofern sie den überwiegenden Teil ihres Verdienstes aus ihrer Tätigkeit als Zwischenmeister beziehen.

01.01.2010, Ressort: Arbeitsrecht Das Stichwort wurde grundlegend überarbeitet. Dabei wurden insbesondere die Begrifflichkeiten um die Heimarbeit genauer gefasst und die besonderen Kündigungsfristen bei der Heimarbeit detaillierter beschrieben.