Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

01.01.2022, Ressort: Lohnsteuer Eine Begünstigung nach § 35a EStG für Handwerkerleistungen der öffentlichen Hand, die nicht nur einzelnen Haushalten, sondern allen an den Maßnahmen beteiligten Haushalten zugute kommt, ist ausgeschlossen. Hierzu gehören z. B. der Ausbau des allgemeinen Versorgungsnetzes oder die Erschließung einer Straße.

01.01.2022, Ressort: Sozialversicherung Das Haushaltsscheck-Verfahren kommt auch zur Anwendung, wenn neben dem monatlichen Arbeitsentgelt von bis zu 450 EUR Sachzuwendungen wie Arbeitskleidung oder freie Verpflegung gewährt werden.

01.01.2018, Ressort: Arbeitsrecht Ab dem 1.1.2018 gilt das komplett neu gefasste Mutterschutzgesetz.

19.09.2017, Ressort: Lohnsteuer Ausnahmsweise sind bei den haushaltsnahen Dienstleistungen auch Leistungen außerhalb der Grundstücksgrenze begünstigt, wenn die Leistungen im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden. Dies betrifft beispielsweise die Schneeräumung von Gehwegen, wozu der Steuerpflichtige verpflichtet ist.

26.01.2017, Ressort: Lohnsteuer Das BMF hat ein neues Anwendungsschreiben zum Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen veröffentlicht: BMF, Schreiben v. 9.11.2016, IV C 8 - S 2296-b/07/10003 :008, BStBl 2016 I S. 1213.

19.01.2016, Ressort: Sozialversicherung Versicherte erhalten auch dann Haushaltshilfe, wenn ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nicht möglich ist.

01.01.2013, Ressort: Sozialversicherung Haushaltshilfen mit einem geringen Umfang der Tätigkeit oder kurzer Dauer der Beschäftigung sind versicherungsfrei. Übersteigt das monatliche Entgelt nicht 450 EUR (bis 31.12.2012 400 EUR) für eine Haushaltshilfe im Privathaushalt, gelten besondere Regelungen bei der Beitragshöhe und dem Meldeverfahren.