Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

01.01.2024, Ressort: Sozialversicherung Pflichtbeiträge für Gewerbetreibende in Handwerksbetrieben und für Alleinhandwerker sind grundsätzlich in Höhe des Regelbeitrags (2024: mtl. 657,51 EUR/West bzw. 644,49 EUR/Ost) aufgrund eines fiktiven Arbeitseinkommens in Höhe der Bezugsgröße zu zahlen.

01.01.2023, Ressort: Sozialversicherung Pflichtbeiträge für Gewerbetreibende in Handwerksbetrieben und für Alleinhandwerker sind grundsätzlich in Höhe des Regelbeitrags (2023: mtl. 631,47 EUR/West bzw. 611,94 EUR/Ost) aufgrund eines fiktiven Arbeitseinkommens in Höhe der Bezugsgröße zu zahlen.

01.01.2022, Ressort: Sozialversicherung Pflichtbeiträge für Gewerbetreibende in Handwerksbetrieben und für Alleinhandwerker sind grundsätzlich in Höhe des Regelbeitrags (2022: mtl. 611,94 EUR/West bzw. 585,90 EUR/Ost) aufgrund eines fiktiven Arbeitseinkommens in Höhe der Bezugsgröße zu zahlen.

01.01.2021, Ressort: Sozialversicherung Pflichtbeiträge für Gewerbetreibende in Handwerksbetrieben und für Alleinhandwerker sind grundsätzlich in Höhe des Regelbeitrags (2021: mtl. 611,94 EUR/West bzw. 579,39 EUR/Ost) aufgrund eines fiktiven Arbeitseinkommens in Höhe der Bezugsgröße zu zahlen.

14.04.2020, Ressort: Sozialversicherung Mit Wirkung vom 14.2.2020 wurden zahlreiche zulassungsfreie Handwerke wieder zulassungspflichtig und von der Anlage B HwO in die Anlage A HwO überführt. Wer allerdings bisher nicht versicherungspflichtig war und dies durch die handwerksrechtliche Änderung würde, bleibt in der ausgeübten Tätigkeit nicht versicherungspflichtig.

01.01.2020, Ressort: Sozialversicherung Die Rentenversicherungsbeiträge für Gewerbetreibende in Handwerksbetrieben und für Alleinhandwerker werden vielfach aus der Bezugsgröße berechnet. Diese beträgt ab 1.1.2020 monatlich 3.185 EUR/West bzw. 3.010 EUR/Ost. Die aktuellen Werte des Regel- und des halben Regelbeitrags für Gewerbetreibende in Handwerksbetrieben sowie die geringeren Beiträge für Alleinhandwerker im Jahr 2020 werden hier berücksichtigt.

15.02.2019, Ressort: Sozialversicherung Ausführlich dargestellt werden die versicherungs- und beitragrechtlichen Bestimmungen für Gewerbetreibende in Handwerksbetrieben sowie für Alleinhandwerker.