Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

01.01.2024, Ressort: Lohnsteuer Zum 1.1.2024 gab es Änderungen bei den Grenzgängerregelungen mit Österreich und Luxemburg.

11.07.2023, Ressort: Sozialversicherung Es wurde ein multilaterales Rahmenübereinkommen auf Basis von Artikel 16 Abs. 1 der Verordnung (EG) 883/04 geschlossen. Ab dem 1.7.2023 haben Beschäftigte damit unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, bis zu 49,99 % ihrer Gesamtarbeitszeit im Wohnsitzstaat in Form von Telearbeit zu erbringen, während das Sozialversicherungsrecht des Mitgliedstaats, in dem der Arbeitgeber ansässig ist, weiterhin Anwendung findet.

01.01.2023, Ressort: Sozialversicherung Die aufgrund der Corona-Pandemie besondere sozialversicherungsrechtliche Bewertung der Tätigkeit eines Grenzgängers im Homeoffice wurde bis zum 30.6.2023 verlängert.

28.07.2022, Ressort: Lohnsteuer Arbeitstage, an denen der Grenzgänger ganztägig am Wohnsitz im Ansässigkeitsstaat arbeitet, sind unschädlich und gelten nicht als Nichtrückkehrtage, die auf die 60-Tage-Grenze anzurechnen sind.

06.07.2022, Ressort: Sozialversicherung Die aufgrund der Corona-Pandemie besondere sozialversicherungsrechtliche Bewertung der Tätigkeit eines Grenzgängers im Homeoffice ist bis zum 31.12.2022 befristet.

21.04.2022, Ressort: Lohnsteuer Neben Belgien, Luxemburg, Österreich, Niederlande und der Schweiz hat nun auch Frankreich die Maßnahmen, die als Reaktion auf die Corona-Pandemie zum Homeoffice ergriffen wurden, zum 30.6.2022 gekündigt. Die Regelungen finden somit auf Arbeitstage bis zum 30.6.2022 Anwendung.

19.03.2021, Ressort: Sozialversicherung Die Tätigkeit im Homeoffice führt bei Grenzgängern sozialversicherungsrechtlich nicht zu einer Änderung der anwendbaren Rechtsvorschriften. Die Beschäftigung im Homeoffice erfolgt nur vorübergehend und in Abstimmung mit dem Arbeitgeber, der sein Direktionsrecht ausübt. Voraussetzung ist aber, dass die Tätigkeit im Homeoffice für einen Zeitraum von nicht mehr als 24 Kalendermonaten ausgeübt wird.