Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

22.09.2021, Ressort: Arbeitsrecht Das Stichwort wurde vollständig überarbeitet und um Rechtsprechung ergänzt.

03.11.2020, Ressort: Lohnsteuer Die Zahlung eines Verwarnungsgelds durch den Arbeitgeber als Halter eines Fahrzeugs führt beim Arbeitnehmer nicht zu Arbeitslohn. Allerdings hat der Arbeitgeber ggf. einen Regressanspruch gegenüber dem Arbeitnehmer. Verzichtet er auf die Geltendmachung eines solchen Regressanspruchs, fließt dem Arbeitnehmer jedoch dadurch ein geldwerter Vorteil und somit Arbeitslohn zu.

15.05.2019, Ressort: Arbeitsrecht Der Beitrag wurde um Ausführungen zur Erstattung sowie zur zuvor verabredeten Freistellung von Geldstrafen durch den Arbeitgeber erweitert.

12.10.2017, Ressort: Lohnsteuer Das Finanzgericht Düsseldorf hat mit Urteil v. 4.11.2016, 1 K 2470/14 L entschieden, dass die Übernahme von Verwarnungsgeldern wegen Falschparkens durch einen Parkzustelldienst im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse erfolgt und daher nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führt.

18.11.2015, Ressort: Lohnsteuer Der Bundesfinanzhof (BFH) hat seine Rechtsauffassung zur lohnsteuerlichen Behandlung von Bußgeldübernahmen durch den Arbeitgeber geändert. Die OFD Frankfurt weist darauf hin in einer Verfügung vom 28. Juli 2015, S 2332 A - 094 - St 222. Der BFH verneint ein eigenbetriebliches Interesse mittlerweile für den Fall, dass ein Arbeitgeber Bußgelder für seine Arbeitnehmer übernimmt, wenn diese - auf Anweisung des Arbeitgebers - gegen eine Rechtsordnung verstoßen.

04.03.2014, Ressort: Lohnsteuer Übernimmt der Arbeitgeber Geldstrafen, Geldbußen, Verwarnungsgelder o. Ä. für seine Arbeitnehmer, liegt nach geänderter Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs steuerpflichtiger Arbeitslohn in Höhe des Zahlbetrags vor (BFH, Urteil v. 14.11.2013, VI R 36/12, BFH/NV 2014 S. 417)

30.04.2010, Ressort: Arbeitsrecht Das Stichwort wurde grundlegend überarbeitet und erweitert.