Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

12.04.2023, Ressort: Arbeitsrecht Für das Beschäftigungsverbot an Feiertagen sind grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen am konkreten Arbeitsort maßgeblich. Wie aber z.B. mit Arbeitnehmern im Homeoffice umgegangen werden muss, wird nun in einem Hinweis im Stichwort erklärt. Zudem wurden Ausführungen zur Entgeltfortzahlungspflicht bei Auslandseinsätzen an Feiertagen ergänzt.

09.12.2019, Ressort: Arbeitsrecht In das Stichwort wurde Rechtsprechung zu Ausnahmen vom Verbot der Feiertagsarbeit sowie zu Vergütungsansprüchen bei Feiertagsarbeit und zum Zusammentreffen von Urlaub und Feiertagen eingearbeitet.

18.02.2019, Ressort: Arbeitsrecht Das Stichwort wurde um aktuelle BAG-Rechtsprechung und eine Passage zu Vergütungsansprüchen bei Feiertagsarbeit erweitert.

21.08.2017, Ressort: Arbeitsrecht Der Begriff der Beschäftigung an Feiertagen umfasst auch Bereitschaftsdienste, Rufbereitschaft und Abschlussarbeiten. Hat ein Arbeitnehmer an einem Feiertag tatsächlich gearbeitet, hat er nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts den üblichen Entgeltanspruch - unabhängig davon, ob die Feiertagsarbeit arbeitszeitrechtlich erlaubt war.

19.04.2017, Ressort: Sozialversicherung Ergänzt wurde ein Beispiel zur Ermittlung des Grundlohns bei festem Monatsgehalt.

30.04.2010, Ressort: Arbeitsrecht Das Stichwort wurde grundlegend überarbeitet und erweitert.