Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

22.03.2024, Ressort: Lohnsteuer Die Übernachtungspauschale für Berufskraftfahrer wurde rückwirkend zum 1.1.2024 auf 9 EUR erhöht.

01.06.2022, Ressort: Arbeitsrecht Das Stichwort wurde auf den aktuellen Rechtsstand gebracht. Hierbei wurde u.a. ein Hinweis zur Handwerkerklausel ausgeführt, die Ausnahmen von der europäischen Verordnung zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr zulässt.

20.05.2022, Ressort: Lohnsteuer Rückwirkend zum 1.1.2022 wurde die Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer von 0,35 EUR auf 0,38 EUR angehoben.

20.09.2021, Ressort: Lohnsteuer Der BFH verlangt für das Vorliegen eines Sammelpunkts arbeitstägliche Fahrten in Abgrenzung zu fahrtäglichen Fahrten. Wegen des Zusatzes "typischerweise" arbeitstäglich ist es aber unschädlich, wenn der Sammelpunkt an einzelnen Arbeitstagen im Jahr nicht aufgesucht wird. Solche besonderen Fälle können ihren Anlass in einer Schulung, Betriebsbesprechungen oder Sondereinsätzen haben, die vom normalen beruflichen Aufgabenbereich des Arbeitnehmers abweichen, s. BFH, Urteil v. 19.4.2021, VI R 6/19.

01.01.2021, Ressort: Lohnsteuer Zum 1.1.2021 hat sich die Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer auf 0,35 EUR erhöht.

01.01.2020, Ressort: Sozialversicherung Der steuerfreie Pauschbetrag in Höhe von 8 EUR/Tag ist nicht dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt der Sozialversicherung zuzurechnen.

01.01.2020, Ressort: Lohnsteuer Zum 1.1.2020 wurden die Inlandspauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen von bisher 12 und 24 EUR auf 14 bzw. 28 EUR angehoben. Außerdem wurde für Übernachtungen in Kraftfahrzeugen während einer beruflichen Fahrttätigkeit eine (Übernachtungs-Pauschale) von 8 EUR eingeführt.