Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

01.01.2024, Ressort: Sozialversicherung Für das Jahr 2024 beträgt der amtliche Sachbezugswert 4,13 EUR.

01.01.2024, Ressort: Lohnsteuer Die Sachbezugswerte betragen ab 1.1.2024 für ein Frühstück 2,17 EUR und für ein Mittag- und Abendessen jeweils 4,13 EUR.

01.01.2023, Ressort: Sozialversicherung Für das Jahr 2023 beträgt der amtliche Sachbezugswert 3,80 EUR.

01.01.2023, Ressort: Lohnsteuer Die Sachbezugswerte betragen ab 1.1.2023 für ein Frühstück 2 EUR und für ein Mittag- und Abendessen jeweils 3,80 EUR.

01.01.2022, Ressort: Sozialversicherung Die Sachbezugswerte 2022 betragen für ein Mittag- und ein Abendessen jeweils 3,57 EUR. Die aktuellen Werte wurden in dem Beispiel berücksichtigt.

01.01.2022, Ressort: Lohnsteuer Die Sachbezugswerte betragen in 2022 1,87 EUR für ein Frühstück und jeweils 3,57 EUR für ein Mittag- und Abendessen.

01.01.2021, Ressort: Sozialversicherung Die Sachbezugswerte 2021 betragen für ein Mittag- und ein Abendessen jeweils 3,47 EUR (2019: 3,40 EUR). Die aktuellen Werte wurden in dem Beispiel berücksichtigt.