Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

01.01.2024, Ressort: Sozialversicherung Für das Jahr 2024 beträgt der amtliche Sachbezugswert 4,13 EUR. Als maximaler Verrechnungswert ergibt sich 7,23 EUR.

01.01.2024, Ressort: Lohnsteuer Die Sachbezugswerte betragen ab 1.1.2024 für ein Frühstück 2,17 EUR und für ein Mittag- und Abendessen jeweils 4,13 EUR. Als maximaler Verrechnungswert für eine Essenmarke ergeben sich 7,23 EUR.

01.01.2023, Ressort: Sozialversicherung Für das Jahr 2023 beträgt der amtliche Sachbezugswert 3,80 EUR. Als maximaler Verrechnungswert ergeben sich 6,90 EUR.

01.01.2023, Ressort: Lohnsteuer Die Sachbezugswerte betragen ab 1.1.2023 für ein Frühstück 2 EUR und für ein Mittag- und Abendessen jeweils 3,80 EUR. Als maximaler Verrechnungswert für eine Essenmarke ergeben sich maximal 6,90 EUR.

01.01.2022, Ressort: Sozialversicherung Für das Jahr 2022 beträgt der amtliche Sachbezugswert 3,57 EUR. Als maximaler Verrechnungswert ergeben sich (3,57 EUR + 3,10 EUR =) 6,67 EUR.

01.01.2022, Ressort: Lohnsteuer Die Sachbezugswerte betragen ab 1.1.2022 für ein Frühstück 1,87 EUR und für ein Mittag- und Abendessen jeweils 3,57 EUR. Als maximaler Verrechnungswert für eine Essenmarke ergeben sich 6,67 EUR (3,57 EUR + 3,10 EUR).

01.01.2021, Ressort: Sozialversicherung Für das Jahr 2021 beträgt der amtliche Sachbezugswert 3,47 EUR. Als maximaler Verrechnungswert ergeben sich (3,47 EUR + 3,10 EUR =) 6,57 EUR.