Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

19.11.2020, Ressort: Lohnsteuer Mit dem 3. Bevölkerungsschutzgesetz v. 18.11.2020 wurde neben der Verlängerung der Entschädigungsansprüche bis 31.3.2021 u.a. beschlossen, dass auch Personen, die eine abgesonderte Person betreuen müssen (z.B. Elternteil muss Kind in Quarantäne betreuen), eine Entschädigung erhalten können.

16.03.2020, Ressort: Lohnsteuer Ergänzt wurde ein Hinweis zum Zusammenhang von Verdienstausfallentschädigungen nach dem Verdienstausfallentschädigung nach dem IfSG und dem Coronavirus. Entschädigungen für einen Verdienstausfall, etwa aufgrund eines Tätigkeitsverbotes, sind steuerfrei. Sie unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt.

15.10.2018, Ressort: Lohnsteuer Wird neben einer der Höhe nach üblichen Entschädigung für entgangene Einnahmen eine weitere Zahlung vereinbart, die unüblich hoch ist, spricht dies indiziell dafür, dass die weitere Zahlung keinen Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen i. S. d. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG darstellt und nicht steuerbar ist.

24.05.2018, Ressort: Lohnsteuer Wird ein Arbeitnehmer diskriminiert, hat er Anspruch auf eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Ob die Entschädigung steuerfrei bleibt oder steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellt, richtet sich danach, ob ein immaterieller oder materieller Schaden ausgeglichen wird bzw. welche Rechtsgrundlage vom Gericht zugrunde gelegt wird. Vgl. OFD Nordrhein-Westfalen, 1.2.2018, Kurzinformation ESt Nr. 02/2018.

04.07.2016, Ressort: Lohnsteuer Wird eine Entschädigung in 2 Teilbeträgen ausgezahlt, steht das der ermäßigten Besteuerung nicht entgegen, wenn die Nebenleistung nicht mehr als 10 % beträgt oder geringer ist als die Steuerermäßigung. Bisher hatten Verwaltung und Rechtsprechung maximal 5 % der Hauptleistung anerkannt. Aufgrund eines aktuellen BFH-Urteils vom 13.10.2015, IX R 46/14, hat die Finanzverwaltung mit BMF-Schreiben vom 4.3.2016, IV C 4 – S 2290/13/10002 :031, den sog. Abfindungserlass aus 2013 angepasst.

01.01.2016, Ressort: Lohnsteuer Fließt eine Abfindung dem Arbeitnehmer in nahezu 2 gleich hohen Teilbeträgen zu, wird hierfür mangels Zusammenballung keine ermäßigte Besteuerung nach § 34 EStG gewährt. Dies gilt selbst dann, wenn der Grund für diese Teilzahlungen in der Insolvenz des Arbeitgebers liegt. Vgl. BFH, Urteil v. 14.4.2015, IX R 29/14, BFH/NV 2015 S. 1354.

01.01.2013, Ressort: Lohnsteuer Leistungen aus dem Entschädigungsfonds für Opfer der Heimerziehung sind nicht steuerbar. Dies gilt gleichermaßen für Leistungen aus dem Unterfonds für Rentenersatzleistungen sowie aus dem Unterfonds für Folgeschäden. Darauf haben sich das Bundesministerium der Finanzen und die obersten Finanzbehörden der Länder geeinigt.