Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

28.03.2024, Ressort: Arbeitsrecht Das Stichwort wurde vollständig überarbeitet und um eine Entscheidung des BAG ergänzt, die klarstellt, dass Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit und ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung unabhängig vom Impfstatus auch bei einer Corona-Infektion besteht, wenn es dem Arbeitnehmer aufgrund einer behördlichen Absonderungsanordnung rechtlich unmöglich ist, die geschuldete Tätigkeit beim Arbeitgeber zu erbringen, und er nicht von zu Hause aus arbeiten kann.

16.12.2022, Ressort: Arbeitsrecht Anpassung des Beitrags aufgrund Einführung von § 5 Abs. 1a EFZG ab 1.1.23 und der Verpflichtung für Arbeitgeber zur Umsetzung des eAU-Verfahrens, sowie Verlängerung des erweiterten Kinderkrankengeldes bis 7.4.23.

21.09.2022, Ressort: Arbeitsrecht Das Stichwort wurde entsprechend der aktuell geltenden Corona-Sonderregelungen zum Kinderkrankengeld aktualisiert.

04.08.2022, Ressort: Arbeitsrecht Das ArbG Kiel hat entschieden, dass keine verschuldete Arbeitsunfähigkeit bei Urlaubsreisen in ein Hochrisikogebiet gegeben ist, wenn zeitgleich die Inzidenz in Deutschland höher liegt.

07.04.2022, Ressort: Arbeitsrecht Das Stichwort wurde vollständig neu gefasst und enthält nun Ausführungen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, an Feiertagen, bei Annahmeverzug und Arbeitsverhinderung sowie bei Quarantäne.

24.11.2021, Ressort: Arbeitsrecht In das Stichwort wurden die Änderungen im Infektionsschutzgesetz in Bezug auf Entschädigungsansprüche nach § 56 IfSG und die ab 24.11.2021 geltenden Homeofficeregelungen eingearbeitet.

10.09.2021, Ressort: Arbeitsrecht Kündigt ein Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis und wird genau ab dem Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben, kann dies den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttern, so das Bundesarbeitsgericht.