Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

01.01.2024, Ressort: Arbeitsrecht Seit dem 1.1.2024 beträgt der Mindestlohn 12,41 EUR.

01.01.2024, Ressort: Lohnsteuer Der steuerfreie Höchstbetrag für Vermögensbeteiligungen wurde mit Wirkung zum 1.1.2024 auf 2.000 EUR angehoben.

01.01.2022, Ressort: Arbeitsrecht Seit 1.1.2022 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9,82 EUR pro Stunde.

05.07.2021, Ressort: Arbeitsrecht Seit 1.7.2021 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9,60 Euro pro Stunde.

23.11.2020, Ressort: Arbeitsrecht Ab dem 1.1.2021 gilt ein Mindestlohn von brutto 9,50 EUR pro Stunde.

01.01.2020, Ressort: Lohnsteuer Der BFH hat seine bisherige Rechtsprechung bzgl. der Zusätzlichkeitsvoraussetzung (zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachten Leistungen des Arbeitgebers) geändert.

01.01.2020, Ressort: Arbeitsrecht Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab dem 1.1.2020 brutto 9,35 EUR je Zeitstunde.