01.01.2024, Ressort: Arbeitsrecht Seit dem 1.1.2024 beträgt der Mindestlohn 12,41 EUR.
01.01.2024, Ressort: Lohnsteuer Der steuerfreie Höchstbetrag für Vermögensbeteiligungen wurde mit Wirkung zum 1.1.2024 auf 2.000 EUR angehoben.
01.01.2022, Ressort: Arbeitsrecht Seit 1.1.2022 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9,82 EUR pro Stunde.
05.07.2021, Ressort: Arbeitsrecht Seit 1.7.2021 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9,60 Euro pro Stunde.
23.11.2020, Ressort: Arbeitsrecht Ab dem 1.1.2021 gilt ein Mindestlohn von brutto 9,50 EUR pro Stunde.
01.01.2020, Ressort: Lohnsteuer Der BFH hat seine bisherige Rechtsprechung bzgl. der Zusätzlichkeitsvoraussetzung (zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachten Leistungen des Arbeitgebers) geändert.
01.01.2020, Ressort: Arbeitsrecht Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab dem 1.1.2020 brutto 9,35 EUR je Zeitstunde.