Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

16.10.2023, Ressort: Sozialversicherung Eine Einstrahlung liegt auch dann vor, wenn der Arbeitnehmer mit Zustimmung des Arbeitgebers seine abhängige Beschäftigung in Deutschland im Homeoffice ausübt. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Initiative für die Tätigkeit in Deutschland vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer ausging.

03.06.2020, Ressort: Sozialversicherung Der Bezug zum vorherigen Entsendestaat kann in Ausnahmefällen auch dann bejaht werden, wenn eine Person eingestellt und unmittelbar nach Deutschland entsandt wird, wenn diese Person vor der Einstellung bereits den Rechtsvorschriften des Entsendestaates unterlegen hat oder bereits eine hinreichende Beziehung zu der Sozialversicherung dieses Staates hat.

01.04.2015, Ressort: Sozialversicherung Ergänzt wurden u. a. die Leistungsansprüche von ausländischen Arbeitnehmern bei Entsendung nach Deutschland aus dem vertragslosen Ausland, aus den EU- und EWR-Staaten sowie der Schweiz und Abkommensstaaten.

18.09.2014, Ressort: Sozialversicherung Sofern Versicherungsfreiheit im Rahmen der EU-Verordnung oder eines bilateralen Abkommens besteht, wird dieser Ausnahmefall durch die entsprechende Entsendebescheinigung des ausländischen Versicherungsträgers nachgewiesen.

01.06.2012, Ressort: Sozialversicherung Die vorhergehende Verordnung EWG 1408/71 gilt nur noch für Drittstaatsangehörige aus Großbritannien weiter. Für die Schweiz gilt die Verordnung seit dem 1.4.2012, für die EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen seit dem 1.6.2012.

07.05.2012, Ressort: Sozialversicherung Seit dem 1.4.2012 gilt die EU-Verordnung 883/04 auch für die Schweiz, allerdings nicht für Drittstaatsangehörige. Für davor liegende Zeiten war die Verordnung EWG 1408/71 anwendbar.

01.05.2010, Ressort: Sozialversicherung Seit 1.5.2010 gilt die neue EU-Verordnung 883/04, was das Sozialversicherungsrecht für Wanderarbeitnehmer betrifft. Ebenso bleibt jedoch die alte Verordnung EWG 1408/71 relevant, da sie für bestimmte Staaten (Israel, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz) auch über den 1.5.2010 hinaus weiter gilt.