Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

22.03.2024, Ressort: Arbeitsrecht Der aktuelle  Regierungsentwurf zur Änderung des BDSG sieht noch keine entsprechende Anpassung an die Rechtsprechung, die § 26 BDSG für europarechtswidrig erklärte, vor.

20.07.2023, Ressort: Arbeitsrecht Eine umfassende Rechtsgrundlage für den Beschäftigtendatenschutz dürfte in § 26 BDSG nicht mehr gesehen werden können. Die Datenverarbeitung im Arbeitsverhältnis wird sich dann vorrangig auf Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO stützen.

06.04.2020, Ressort: Arbeitsrecht In den Text wurden Hinweise zum Umgang mit Gesundheitsdaten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie aufgenommen.

27.11.2019, Ressort: Arbeitsrecht Der Text wurde aufgrund einer Änderung im Bundesdatenschutzgesetz überarbeitet. Die Einwilligung zur Datenverarbeitung kann zukünftig auch per E-Mail erteilt werden. Ein Datenschutzbeauftragter muss erst ab 20 Arbeitnehmern bestellt werden. Darüber hinaus wurden zahlreiche aktuelle Urteile zum Thema Datenschutz aufgenommen.

25.05.2018, Ressort: Arbeitsrecht Die Änderungen im Datenschutzrecht zum 25.5.2018 wurden eingearbeitet und auf die aktuellen Rechtsgrundlagen im Bundesdatenschutzgesetz Bezug genommen.

11.10.2017, Ressort: Arbeitsrecht Am 25.5.2018 treten umfangreiche Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz in Kraft.

21.11.2016, Ressort: Arbeitsrecht Nach wie vor ist § 32 BDSG bei der Verarbeitung von Arbeitnehmerdaten zu beachten. Erteilt ein Arbeitnehmer seine Einwilligung zur Erhebung, Verarbeitung und Veröffentlichung seiner Daten, kann er sie jederzeit widerrufen. Endet das Arbeitsverhältnis, erlischt eine Einwilligung nicht automatisch. Der Arbeitnehmer muss seine Einwilligung ausdrücklich widerrufen, so das BAG. Die Ausführungen wurden um Hinweise zur europäischen Datenschutz-Grundverordnung ergänzt.