Änderungen im Überblick

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Änderungshinweise

24.08.2021, Ressort: Sozialversicherung Eine - bei Minijobbern mögliche - Befreiung von der Rentenversicherungspflicht gilt für die gesamte Dauer einer Beschäftigung und kann nicht widerrufen werden. Im Falle eines Betriebsübergangs handelt es sich nicht um ein neues Beschäftigungsverhältnis, sodass die Befreiung weiterhin gilt.