Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

01.01.2024, Ressort: Sozialversicherung Ab 1.1.2024 beträgt der durchschnittliche Zusatzbeitrag 1,7 %.

01.07.2023, Ressort: Sozialversicherung Seit 1.7.2023 beträgt der Beitrag in der Pflegeversicherung 3,4 %. Der Beitragszuschlag für Kinderlose liegt bei 0,6 %. Arbeitnehmer mit mehreren Kindern erhalten einen Beitragsabschlag in Höhe von 0,25 % für das 2. bis 5. berücksichtigungsfähige Kind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

01.01.2023, Ressort: Sozialversicherung Ab 1.1.2023 beträgt der durchschnittliche Zusatzbeitrag 1,6 %. Die Insolvenzgeldumlage liegt im Jahr 2023 bei 0,06 %. In der Arbeitslosenversicherung steigt der Beitragssatz auf 2,6 %. Die Umlagesätze bei der Minijob-Zentrale betragen ab 1.1.2023 1,1 % (U1) und 0,24 % (U2).

01.01.2022, Ressort: Sozialversicherung Ab 1.1.2022 beträgt die Insolvenzgeldumlage 0,09 %. Die Umlage der Ausgleichsverfahren für die Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (U1) beträgt bei der Minijob-Zentrale seit 1.1.2022 0,9 %. Die Umlage der Ausgleichsverfahren für die Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaftsleistungen (U2) beträgt seit 1.1.2022 0,29 %.

01.01.2021, Ressort: Sozialversicherung Der durchschnittliche Zusatzbeitrag beträgt im Jahr 2021 1,3 %, der Beitragssatz der Insolvenzgeldumlage beträgt ab diesem Zeitpunkt 0,12 %.

01.10.2020, Ressort: Sozialversicherung Die Umlage der Ausgleichsverfahren für die Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (U1) beträgt bei der Minijob-Zentrale ab 1.10.2020 1,0 % (bis 30.9.2020: 0,90 %). Die Umlage der Ausgleichsverfahren für die Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaftsleistungen (U2) beträgt 0,39 % (bis 30.9.2020: 0,19 %).

01.01.2020, Ressort: Sozialversicherung Der durchschnittliche Zusatzbeitrag beträgt im Jahr 2020 1,1 % (2019: 0,9 %), der Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung 2,4 % (2019: 2,5 %).