Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

01.01.2024, Ressort: Sozialversicherung Rentenantragsteller sind in der Kranken- und Pflegeversicherung unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei. Die Beitragsfreiheit tritt ein, wenn während des maßgeblichen Zeitraums nicht gleichzeitig Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit oder Versorgungsbezügen in Höhe von insgesamt mindestens 1/20 der monatlichen Bezugsgröße erzielt werden. In 2024 beläuft sich dieser Betrag auf 176,75 EUR.

01.01.2023, Ressort: Sozialversicherung Rentenantragsteller sind in der Kranken- und Pflegeversicherung unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei. Die Beitragsfreiheit tritt ein, wenn während des maßgeblichen Zeitraums nicht gleichzeitig Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit oder Versorgungsbezügen in Höhe von insgesamt mindestens 1/20 der monatlichen Bezugsgröße erzielt werden. In 2023 beläuft sich dieser Betrag auf 169,75 EUR.

01.01.2022, Ressort: Sozialversicherung Rentenantragsteller sind in der Kranken- und Pflegeversicherung unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei. Die Beitragsfreiheit tritt ein, wenn während des maßgeblichen Zeitraums nicht gleichzeitig Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit oder Versorgungsbezügen in Höhe von insgesamt mindestens 1/20 der monatlichen Bezugsgröße erzielt werden. In 2022 beläuft sich dieser Betrag - unverändert gegenüber dem Jahr 2021 - auf 164,50 EUR.

01.01.2021, Ressort: Sozialversicherung Rentenantragsteller sind in der Kranken- und Pflegeversicherung unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei. Die Beitragsfreiheit tritt ein, wenn während des maßgeblichen Zeitraums nicht gleichzeitig Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit oder Versorgungsbezügen in Höhe von insgesamt mindestens 1/20 der monatlichen Bezugsgröße erzielt werden. In 2021 beläuft sich dieser Betrag auf 164,50 EUR (2020: 159,25 EUR).

01.01.2020, Ressort: Sozialversicherung Rentenantragsteller sind im Jahr 2020 beitragsfrei, wenn sie Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit oder Versorgungsbezüge bis höchstens 159,25 EUR monatlich (2019: 155,75 EUR) erzielen.

01.01.2019, Ressort: Sozialversicherung Rentenantragsteller sind im Jahr 2019 beitragsfrei, wenn sie Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit oder Versorgungsbezüge bis höchstens 155,75 EUR monatlich (2018: 152,25 EUR) erzielen.

01.01.2018, Ressort: Sozialversicherung Rentenantragsteller sind im Jahr 2018 beitragsfrei, wenn sie Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit oder Versorgungsbezüge bis höchstens 152,25 EUR monatlich (2017: 148,75 EUR) erzielen.