Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

10.04.2013, Ressort: Sozialversicherung Wird durch die Beitragserstattung das Versicherungsverhältnis oder die Höhe des rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts verändert, sind auch die bisher erstatteten Meldungen nach der DEÜV zu stornieren.

07.11.2011, Ressort: Sozialversicherung Die beschriebenen Sachverhalte, welche eine Beitragserstattung nach sich ziehen, wurden erweitert um Personen, die versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind und die allgemeine Wartezeit erfüllt haben.

01.09.2010, Ressort: Sozialversicherung Bei Beitragserstattungen zu Unrecht gezahlter Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für Zeiträume ab 1.1.2010 melden die Krankenkassen die Höhe der Erstattung an die Finanzbehörden (§ 10 Abs. 2a Satz 4 EStG).