Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

01.01.2024, Ressort: Sozialversicherung Ab 1.1.2024 beträgt die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze 69.300 EUR und die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze 62.100 EUR

01.01.2023, Ressort: Sozialversicherung Ab 1.1.2023 beträgt die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze 66.600 EUR und die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze 59.850 EUR. Geringfügig entlohnt Beschäftigte können den Antrag auf Befreiung von der RV-Pflicht ab 2023 auch elektronisch beantragen.

25.07.2022, Ressort: Sozialversicherung Zum 1.1.2022 ist die Erklärung des geringfügig Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber, dass auf Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung verzichtet wird, elektronisch abzugeben und vom Arbeitgeber in den Entgeltunterlagen elektronisch vorzuhalten. Der Arbeitgeber muss die Erklärung jedoch auch als Originaldokument in Papierform entgegen nehmen, wenn der Beschäftigte den Antrag nicht mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) zur Verfügung stellen kann.

01.01.2022, Ressort: Sozialversicherung Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze für bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen Versicherte beträgt ab 1.1.2022 unverändert zum Vorjahr 56.250 EUR; die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt ebenfalls unverändert zum Vorjahr 64.350 EUR.

01.01.2021, Ressort: Sozialversicherung Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze für bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen Versicherte beträgt ab 1.1.2021 56.250 EUR; die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt 64.350 EUR.

01.01.2019, Ressort: Sozialversicherung Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze für am 31.12.2002 bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen Versicherte beträgt ab 1.1.2019 54.450 EUR (2018: 53.100 EUR). Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt ab 1.1.2019 60.750 EUR (2018: 59.400 EUR).

01.01.2018, Ressort: Sozialversicherung Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz beträgt ab 1.1.2018 1,0 % (2017: 1,1 %). Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze für am 31.12.2002 bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen Versicherte beträgt ab 1.1.2018 53.100 EUR (2017: 52.200 EUR).