Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

22.03.2024, Ressort: Lohnsteuer Mit dem Wachstumschancengesetz wurde die beschränkte Steuerpflicht hinsichtlich Grenzgängern im Homeoffice erweitert. Die nicht selbstständige Arbeit soll als im Inland ausgeübt oder verwertet gelten, soweit ein mit dem Ansässigkeitsstaat abgeschlossenes Doppelbesteuerungsabkommen oder eine bilaterale Vereinbarung für diese Tätigkeit Deutschland ein Besteuerungsrecht zuweist.

29.01.2024, Ressort: Lohnsteuer In Fällen, in denen der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber trotz dessen Aufforderung seine Identifikationsnummer nicht mitteilt, besteht für den Arbeitgeber die Möglichkeit, die Identifikationsnummer des Arbeitnehmers zum Zweck der Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung beim Finanzamt anzufordern.

01.01.2024, Ressort: Lohnsteuer Zum 1.1.2024 wurde der Grundfreibetrag erhöht.

01.01.2023, Ressort: Lohnsteuer Der Grundfreibetrag wurde zum 1.1.2023 angehoben auf 10.908 EUR. In einem Midijob können Teilnehmer des Working-Holiday-Programms zwischen 520 EUR und 2.000 EUR im Monat verdienen und es wird dann die Lohnsteuer nach der Steuerklasse I erhoben.

16.12.2022, Ressort: Arbeitsrecht Mit dem Chancen-Aufenthaltsgesetz werden die Normen, die im Fachkräfteeinwanderungsgesetz nur befristet in Kraft gesetzt wurden, entfristet und damit dauerhaft anwendbar. Zudem wird der Familiennachzug zu drittstaatsangehörigen Fachkräften erleichtert, indem für nachziehende Ehegatten das Erfordernis eines Sprachnachweises entfällt.

01.10.2022, Ressort: Lohnsteuer Zum 1.10.2022 kam es zusammen mit der Mindestlohnerhöhung von 10,45 EUR auf 12 EUR auch zu einer Anhebung der Minijob-Grenze von 450 EUR auf 520 EUR. Ebenso wurde die obere Grenze des Übergangsbereichs von 1.300 EUR auf 1.600 EUR heraufgesetzt.

24.05.2022, Ressort: Lohnsteuer Der Grundfreibetrag wurde rückwirkend zum 1.1.2022 von 9.984 EUR auf 10.347 EUR angehoben.