Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

01.01.2025, Ressort: Lohnsteuer Seit dem 1.1.2025 können Teilnehmer eines Working-Holiday-Programms mit einem Midijob zwischen 556,01 EUR und 2.000 EUR im Monat verdienen. Zudem steigt der Grundfreibetrag auf 12.096 EUR.

01.06.2024, Ressort: Arbeitsrecht Seit dem 1.6. ermöglicht die neue Chancenkarte den Aufenthalt zur Arbeitsplatzsuche.

19.04.2024, Ressort: Arbeitsrecht Die Ausführungen zu arbeits- und aufenthaltsrechtlichen Aspekten bei der Beschäftigung eines ausländischen Arbeitnehmers wurden umfassend überarbeitet.

22.03.2024, Ressort: Lohnsteuer Mit dem Wachstumschancengesetz wurde die beschränkte Steuerpflicht hinsichtlich Grenzgängern im Homeoffice erweitert. Die nicht selbstständige Arbeit soll als im Inland ausgeübt oder verwertet gelten, soweit ein mit dem Ansässigkeitsstaat abgeschlossenes Doppelbesteuerungsabkommen oder eine bilaterale Vereinbarung für diese Tätigkeit Deutschland ein Besteuerungsrecht zuweist.

29.01.2024, Ressort: Lohnsteuer In Fällen, in denen der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber trotz dessen Aufforderung seine Identifikationsnummer nicht mitteilt, besteht für den Arbeitgeber die Möglichkeit, die Identifikationsnummer des Arbeitnehmers zum Zweck der Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung beim Finanzamt anzufordern.

01.01.2024, Ressort: Lohnsteuer Zum 1.1.2024 wurde der Grundfreibetrag erhöht.

01.01.2023, Ressort: Lohnsteuer Der Grundfreibetrag wurde zum 1.1.2023 angehoben auf 10.908 EUR. In einem Midijob können Teilnehmer des Working-Holiday-Programms zwischen 520 EUR und 2.000 EUR im Monat verdienen und es wird dann die Lohnsteuer nach der Steuerklasse I erhoben.