Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

01.01.2021, Ressort: Lohnsteuer Zum 1.1.2021 wurden die Pauschalen für den steuerfreien Auslagenersatz für E-Autos erhöht. Ergänzt wurde außerdem ein BFH-Urteil zur Übernahme von Bußgeldern: Eine Ausnahme von der Steuerpflicht besteht laut BFH, wenn der Arbeitgeber als Halter des Kfz die Zahlung eines Verwarnungsgelds wegen einer ihm erteilten Verwarnung auf eigene Schuld übernimmt. Die Zahlung führt nach seiner Auffassung nicht zu Arbeitslohn, s. BFH, Urteil v. 13.8.2020, VI R 1/17.

02.11.2017, Ressort: Lohnsteuer Zur Vereinfachung des steuer- und beitragsfreien Auslagenersatzes für das Laden eines Elektro-Firmenwagens beim Arbeitnehmer zu Hause lässt die Finanz­verwaltung ab 2017 monatliche Pauschalen zu. Die Pauschalen hängen davon ab, ob es sich um eine zusätzliche Lademöglichkeit beim Arbeitgeber handelt.

10.02.2014, Ressort: Lohnsteuer Übernimmt der Arbeitgeber Strafen oder Bußgelder, die gegen seine Arbeitnehmer verhängt werden, handelt es sich um steuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn (BFH, Urteil v. 14.11.2013, VI R 36/12).Der BFH hält an seiner im 2004er-Urteil vertretenen Auffassung, dass die Übernahme von Verwarnungsgeldern wegen Verletzung des Halteverbots im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegen kann, ausdrücklich nicht weiter fest(BFH, Urteil v. 7.7.2004, VI R 29/00).

04.02.2014, Ressort: Sozialversicherung Ersetzt der Arbeitgeber seinem Beschäftigten die Auslagen, die diesem dadurch entstehen, dass er z. B. als Kraftfahrer im Speditionsgewerbe wegen Überschreitung der Lenkzeiten und der Nichteinhaltung von Ruhezeiten mit einem Bußgeld belegt worden ist, so handelt es sich hierbei durchaus um Arbeitslohn, der beitragspflichtig zur Sozialversicherung ist.

17.04.2013, Ressort: Lohnsteuer In besonderen Fällen können Aufwendungen pauschal mit dem Durchschnittsbetrag ersetzt werden, wenn die tatsächlich entstandenen Aufwendungen für einen repräsentativen Zeitraum von 3 Monaten durch entsprechende Aufzeichnungen glaubhaft gemacht werden.

27.07.2011, Ressort: Arbeitsrecht Das BAG hat in einem aktuellen Urteil über den Ersatz des Schadens am AN-eigenen Pkw bei einem Wegeunfall im Rahmen der Rufbereitschaft entschieden. Diese Entscheidung wurde eingearbeitet.

30.04.2010, Ressort: Lohnsteuer Lohnsteuerlich setzt ein Auslagenersatz voraus, dass der Arbeitnehmer Ausgaben für Rechnung des Arbeitgebers tätigt und diese von ihm ersetzt werden.