Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

29.09.2022, Ressort: Arbeitsrecht Ergänzt wurde das Stichwort um ein BAG Urteil v. 16.12.2021, 2 AZR 235/21 zur Fragestellung wie hinreichend bestimmt ein Antrag auf Herausgabe von Kopien nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO sein muss.

01.01.2022, Ressort: Sozialversicherung Ab 1.1.2022 muss die Minijob-Zentrale dem Arbeitgeber Auskunft über Vorbeschäftigungszeiten von kurzfristig Beschäftigten erstatten. Durch die Verpflichtung des Arbeitgebers an der Teilnahme am Verfahren der elektronischen Betriebsprüfung ergibt sich für Arbeitnehmer die Verpflichtung, die erforderlichen Unterlagen ebenfalls elektronisch beim Arbeitgeber einzureichen.

01.01.2022, Ressort: Arbeitsrecht Das Stichwort wurde um Rechtsprechung zur Herausgabe von Kopien nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO ergänzt.

10.07.2019, Ressort: Arbeitsrecht Die Ausführungen wurden um Hinweise auf Auskunftspflichten in Bezug auf Mutterschutz und Datenschutz ergänzt.

01.08.2017, Ressort: Arbeitsrecht Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Arbeitnehmern haben einen Auskunftsanspruch gegenüber ihrem Arbeitgeber zur Überprüfung des Entgeltgleichheitsgebots.

09.06.2016, Ressort: Sozialversicherung Arbeitnehmer haben dem Arbeitgeber gegenüber bestimmte Auskunftspflichten, damit die versicherungs-, melde- und beitragsrechtlichen Vorgaben korrekt umgesetzt werden können. Ergänzt wurde u.a., wie sich falsche Angaben des Arbeitnehmers auswirken und in welcher Weise der Arbeitgeber verpflichtet ist, fehlende Daten zu ermitteln.

02.11.2011, Ressort: Sozialversicherung Die Auskunftspflichten des Arbeitnehmers wurden erweitert. Er muss dem Arbeitgeber mitteilen, ob er weitere beitragspflichtige Einnahmen hat.