Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

23.08.2021, Ressort: Arbeitsrecht Das Stichwort wurde vollständig überarbeitet und um Ausführungen zur Bekanntmachung von Vorschriften in Fremdsprachen erweitert.

30.04.2010, Ressort: Arbeitsrecht Das Stichwort wurde grundlegend überarbeitet und um eine Begriffsdefinition sowie neue Rechtsprechung erweitert.

20.10.2008, Ressort: Arbeitsrecht Das Arbeitsrecht enthält zahlreiche Schutzvorschriften für Arbeitnehmer. Um den Arbeitnehmern Gelegenheit zu geben, sich über ihnen zustehende Rechte sowie ihnen obliegende Pflichten zu informieren, ist in einigen Gesetzen und Verordnungen vorgesehen, dass der Arbeitgeber sie an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsicht auszulegen oder auszuhängen hat. Z. B.: •§ 4 Abs. 4 ArbStättV (Flucht und Rettungsplan) •§ 1420 Abs. 1 GefStoffV (Betriebsanweisungen) •§ 420 StrlSchV