Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

30.03.2021, Ressort: Lohnsteuer Der steuerfreie Mindestbetrag für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen wurde auf 250 EUR monatlich angehoben und insoweit die Erhöhung der Übungsleiterpauschale nachvollzogen.

01.01.2021, Ressort: Sozialversicherung Aufwandsentschädigungen für nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder vergleichbare Tätigkeiten sind beitragsfrei, wenn sie jährlich 3.000 EUR nicht übersteigen (steuerlicher Übungsleiterfreibetrag).

23.09.2020, Ressort: Lohnsteuer Ergänzt wurde aktuelle Rechtsprechung hinsichtlich der Steuerbefreiung von Aufwandsentschädigungen. Außerdem ist einem amtlich bestellten Betreuer kein Pflege-Pauschbetrag zu gewähren.

11.09.2019, Ressort: Lohnsteuer Ergänzt wurde aktuelle Rechtsprechung zur steuerlichen Beurteilung von (Aufwands-)Entschädigungen an ehrenamtliche Betreuer, ehrenamtliche Richter und Verwaltungsratsmitglieder.

01.01.2018, Ressort: Sozialversicherung Für die Ehrenamtspauschale gilt die Empfehlung, dass bei einer ganzjährigen Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit pro Monat ein Betrag von 60 EUR angesetzt wird. Bei unterjähriger Aufnahme oder Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit hingegen kann auch ein entsprechend höherer monatlicher Betrag angesetzt werden, sofern der Steuerfreibetrag zuvor noch nicht ausgeschöpft war.

01.01.2018, Ressort: Lohnsteuer Mitglieder des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) sind regelmäßig abhängig beschäftigt und daher als Arbeitnehmer tätig. Aufwandsentschädigungen für AStA-Mitglieder sind grundsätzlich steuerpflichtig.

02.09.2016, Ressort: Lohnsteuer Die Vergütung eines ehrenamtlichen Richters nach dem Justizvergütungs- und Justizentschädigungsgesetz ist steuerpflichtig, die Aufwandsentschädigung dagegen steuerfrei.