Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

24.04.2023, Ressort: Arbeitsrecht Das Stichwort wurde grundlegend überarbeitet und aktualisiert. Insbesondere wurden Erläuterungen zur Bedeutung des Gebots fairen Handelns beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags eingearbeitet.

16.01.2020, Ressort: Arbeitsrecht Die BAG-Rechtsprechung zum Gebot des fairen Verhandelns bei Aufhebungsverträgen wurde aufgenommen (Urteil vom 07.2.2019, 6 AZR 75/18).

25.09.2012, Ressort: Arbeitsrecht In das Stichwort wurden Änderungen im SGB III zur Sperrzeit eingearbeitet.

30.04.2010, Ressort: Arbeitsrecht Das Stichwort wurde komplett überarbeitet, mit einer Begriffsdefinition versehen und um neue Rechtsprechung ergänzt.

20.10.2008, Ressort: Arbeitsrecht Hat ein Arbeitgeber den Arbeitnehmer dazu veranlasst, mit ihm einen Aufhebungsvertrag zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung zu schließen und ergibt sich in der Zeit zwischen dem Abschluss des Aufhebungsvertrags und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses unvorhergesehen doch eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer, ist der Aufhebungsvertrag nach den Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) anzupassen (BAG, Urteil v. 8.5.2008, 6 AZR 517/07).