Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

14.06.2022, Ressort: Sozialversicherung Arbeitskräfte aus Staaten außerhalb der EU, Norwegen, Island, der Schweiz und Liechtenstein benötigen eine Arbeitsmarktzulassung. Sonderregelungen gelten für Staatsbürger aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien. Sie haben bis zum 31.12.2023 einen weitgehend erleichterten, aber kontingentierten Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland. Für Bedarfe an Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft bestehen zudem Abkommen mit Staaten aus Osteuropa.

23.05.2022, Ressort: Arbeitsrecht Die Ausführungen zu den Voraussetzungen der Vermittlungstätigkeit der Agentur für Arbeit und zu den Anforderungen an Arbeitgeber wurden erweitert.

01.01.2022, Ressort: Sozialversicherung Seit 1.1.2022 besteht die Möglichkeit, sich rechtswirksam auch elektronisch im IT-Portal der Bundesagentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden.

30.06.2021, Ressort: Sozialversicherung Der Wert des Gutscheins bei erfolgreicher Arbeitsvermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung beträgt nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes grundsätzlich 2.500 EUR. Bei Langzeitarbeitslosen und Menschen mit Behinderung kann der Vermittlungsgutschein bis zu einer Höhe von 3.000 EUR ausgestellt werden.

03.05.2020, Ressort: Sozialversicherung Die frühzeitige Arbeitsuche wird mit Blick auf die Digitalisierung bzw. die Nutzung weiterer Möglichkeiten der modernen Kommunikation neu gestaltet.

01.01.2019, Ressort: Sozialversicherung Die Neuregelungen des Qualifizierungschancengesetzes wurden berücksichtigt und das Stichwort aktualisiert.

17.07.2017, Ressort: Sozialversicherung Arbeitslose, die trotz Belehrung über die Rechtsfolgen die von der Agentur für Arbeit geforderten Eigenbemühungen ohne wichtigen Grund nicht nachweisen, müssen mit einer Sperrzeit wegen unzureichender Eigenbemühungen von 2 Wochen rechnen. Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts tritt eine solche Sperrzeit aber nur dann ein, wenn die Obliegenheit zum Nachweis von Eigenbemühungen wirksam vereinbart wurde.