Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

01.01.2023, Ressort: Sozialversicherung Ab dem 1.1.2023 sind Arbeitnehmer nicht mehr verpflichtet ihren Sozialversicherungsausweis zu Beginn der Beschäftigung vorzulegen. Stattdessen muss der Arbeitgeber die Versicherungsnummer bei der Datenstelle der Rentenversicherung abrufen. Anstelle des Sozialversicherungsausweises werden künftig Versicherungsnummernachweise herausgegeben.

16.03.2021, Ressort: Arbeitsrecht Das Stichwort wurde um Ausführungen zur Schickschuld des Arbeitgebers bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie um die Anwendbarkeit möglicher Ausschlussfristen auf die Herausgabepflichten von Arbeitspapieren ergänzt.

01.01.2021, Ressort: Sozialversicherung Bis zum 31.12.2020 war der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber eine Mitgliedsbescheinigung seiner Krankenkasse vorzulegen. Statt einer Papierbescheinigung erhalten Arbeitgeber ab 1.1.2021 eine elektronische Rückmeldung durch die Krankenkasse.

01.01.2021, Ressort: Lohnsteuer Ab 2021 kann der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer beim Finanzamt die Ersatzbescheinigung über die Lohnsteuerabzugsmerkmale beantragen, wenn diese ihn dazu bevollmächtigen.

01.01.2020, Ressort: Lohnsteuer Ab 2020 werden auch im Ausland wohnhafte Mitarbeiter grundsätzlich in das ELStAM-Verfahren eingebunden.

17.09.2019, Ressort: Sozialversicherung Auch Arbeitnehmer von Wach- und Sicherheitsdiensten sind seit 18.7.2019 verpflichtet, amtliche Personaldokumente mitzuführen und bei Kontrollen der Zollverwaltung auf Verlangen vorzulegen.

30.08.2018, Ressort: Lohnsteuer Das Bundesfinanzministerium hat das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2019 bekannt gegeben, s. BMF-Schreiben v. 31.8.2018, IV C 5 - S 2378/18/10001, BStBl 2018 I S. 1009.