Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

22.12.2023, Ressort: Arbeitsrecht Das Mindeststundenentgelt beträgt seit dem 1.1.2024 bis zum 31.3.2024 bundesweit einheitlich 13,50 EUR.

22.03.2023, Ressort: Arbeitsrecht Das Stichwort wurde neu strukturiert und auf den aktuellen Rechtsstand gebracht.

05.10.2022, Ressort: Sozialversicherung Hat der Verleiher ohne Erlaubnis seinen Sitz im EU-Ausland und gelten aufgrund der EU-Richtlinien die dortigen Rechtsvorschriften weiter, so kommt es nicht zu einem fiktiven Arbeitsverhältnis beim deutschen Entleiher.

04.08.2022, Ressort: Arbeitsrecht Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie für transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen bringt neue Pflichten für Verleiher und Entleiher mit sich. Diese wurden in das Stichwort aufgenommen.

05.05.2022, Ressort: Arbeitsrecht Wie das Wort "vorübergehend" i.S.d. EU-Richtlinie über Leiharbeit auszulegen ist, fragte das LAG Berlin-Brandenburg den EuGH. Dieser beantwortete das Vorabentscheidungsersuchen mit dem Urteil v. 17.3.2022, C-232/20, welches in das Stichwort eingearbeitet wurde.

09.02.2022, Ressort: Arbeitsrecht Der Beitrag wurde umfassend aktualisiert und neue Rechtsprechung wurde eingearbeitet. Hierbei wurde u.a. auf die Vorabentscheidungsfragen eingegangen, die dem EuGH zur Höchstüberlassungsdauer, zur Personalgestellung sowie zum Equal Pay gestellt wurden. Auch ein Hinweis auf mögliche Änderungen des AÜG infolge des Koalitionsvertrags wurde aufgenommen.

23.12.2020, Ressort: Arbeitsrecht In das Stichwort wurde die aktuelle Lohnuntergrenze eingefügt.