Änderungen im Überblick

Änderungshinweise

16.10.2018, Ressort: Arbeitsrecht Eine Diensterfindung muss während der Dauer des Arbeitsverhältnisses gemacht worden sein, also bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Rechtssinne. Es kommt nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer noch im Betrieb tätig war.

18.04.2017, Ressort: Sozialversicherung Ergänzt wurde die beitragsrechtliche Bewertung für die Zahlung einer Vergütung/Prämie für einen Verbesserungsvorschlag/eine Arbeitnehmererfindung, die der Arbeitgeber erst nach Beschäftigungsende zahlt.

08.12.2009, Ressort: Arbeitsrecht Maßgebend für die Arbeitnehmererfindung ist das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen vom 25.7.1957, (ArbNErfG). Dieses Gesetz wurde durch das am 1.10.2009 in Kraft getretene Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts wesentlich geändert. Die sich daraus ergebenden Neuerungen für das Stichwort wurden eingearbeitet.